Wie gestaltet sich unsere Zusammenarbeit?
Nach der Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Besprechungstermin.
Zu Beginn eines Mandats ist es mir wichtig, daß wir uns persönlich kennenlernen;
das weitere Verfahren kann dann auch telefonisch, per Post oder email weiter geführt werden.
Nach diesem ersten Beratungsgespräch, welches eine Beratung in rechtlicher Hinsicht und
im Hinblick auf die entstehenden Kosten umfaßt, entscheiden Sie, ob und in welcher Form
ich das weitere Verfahren für Sie führen soll.
Die Kosten für ein Erstberatungsgespräch belaufen sich bei mir auf
100,- EUR zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer, also 142,80 EUR.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, diesen Betrag aufzubringen, haben Sie die Möglichkeit,
Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Hierfür gehen Sie zum Amtsgericht Ihres Wohnsitzes, dort
zur Rechtsantragstelle und beantragen dort einen Beratungshilfeschein. Vergessen Sie nicht,
Ihre Einkommensunterlagen und am besten einen aktuellen Kontoauszug mitzunehmen.
Die weiteren Kosten berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren
eines Anwalts hängen von der Höhe des Streitwertes ab.
Ich kläre in jeder Phase des Mandats über das Kostenrisiko auf und unternehme keine
kostenauslösenden Maßnahmen, ohne diese vorher mit Ihnen abgesprochen zu haben.
Sie werden immer über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert, indem Sie Abschriften von
allen Schreiben, die ich in Ihrem Verfahren fertige oder die in Ihrer Sache eingehen, erhalten.
Das Mandat kann von Ihnen jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, wobei Sie die bis dahin
angefallenen Kosten zu tragen haben.